§ 1 Vertragsabschluss:
Für Vertrage mit der Firma EDV – HELPDESK, Inhaber Sven Schäfer, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote der Firma EDV – HELPDESK in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Firma EDV – HELPDESK recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt die Firma EDV – HELPDESK manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 7 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte die Firma EDV – HELPDESK nicht binnen 7 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderrungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Lieferfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§2 Leistungsumfang:
Die Firma EDV – HELPDESK bietet folgenden Leistungsumfang: Planungs-, Beratungsdienste rund um das Thema EDV; Dienstleistungen aus dem Bereich der Server-, Desktop und Netzwerktechnik; Installation und Wartung von Hard- und Software; sowie Dienstleistungen aus dem Bereich der Datensicherung und Wiederherstellung. Die Firma EDV – HELPDESK erbringt ihre Dienstleistungen nur nach den Wünschen und Angaben der Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Firma EDV – HELPDESK, wenn dies vereinbart ist. Technische Hemmnisse, welche den Vertragszweck oder Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Kunden nicht ermöglichen werden von der Firma EDV – HELPDESK aufgezeigt und müssen vom Kunden selbst oder können durch einen separaten Auftrag von der Firma EDV – HELPDESK beseitigt werden. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der Firma EDV – HELPDESK zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Firma EDV – HELPDESK dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Die Firma EDV – HELPDESK ist zu Teillieferrungen berechtigt.

§3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für einen Mehraufwand infolge
1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form.
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter.
3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Firma EDV – HELPDESK Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Firma EDV – HELPDESK Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die Firma EDV – HELPDESK ist berechtigt, für Dienstleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird mit jeden Kunden individuell vereinbart.

§4 Termine, Fristen und Leitungshindernisse:
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung der Firma EDV – HELPDESK die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerrungen infolge von: 1. Veränderungen der Anforderungen der Kunden, 2. unzureichende Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hard- oder Software), soweit sie der Firma EDV – HELPDESK nicht bekannt sein mussten, 3. Bei Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV – Hersteller), verlängert sich der Liefertermin- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit der Firma EDV – HELPDESK ihre vertragliche Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die Firma EDV – HELPDESK unabwendbarer Umstände nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Firma EDV – HELPDESK keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderrungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, Ihre Gültigkeit.

§5 Abnahme:
Der Kunde wird die Leistungen der Firma EDV – HELPDESK nach Maßgabe der an die Firma EDV – HELPDESK zur Grunde gelegten Anforderung unverzüglich abnehmen, sobald die Firma EDV – HELPDESK Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen der Firma EDV – HELPDESK gelten als abgenommen, wenn die Firma EDV – HELPDESK Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung der Annahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, westliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, die Abnahme erklärt oder die Angabe von detaillierten Mängeln verweigert.

§6 Mitwirkungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet alle notwendige Daten die seine EDV Anlagen betreffen in digitaler oder schriftlicher Form bereit zustellen. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV – technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leistungskapazitäten sorgen. Wenn die Firma EDV – HELPDESK es für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebsystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität oder der Leistung von Programmen wird der Kunde unverzüglich unter Angebe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters der Firma EDV – HELPDESK weitergeben.

§ 7 Nutzungsrechte:
Die Firma EDV – HELPDESK räumt dem Kunden für die im Rahmen der Dienstleitung erbrachten Konfigurationen und Optimierungen ein alleiniges Nutzungsrecht ein, das nicht auf Dritte übertragen werden darf. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche erworbene Lizenzen; Soft- und Hardware im rechtlich vorgegeben Rahmen der Lizenzgebers zu nutzen. Die Firma EDV – HELPDESK schließt jede Haftung für die Nutzung von Lizenzen sowie den Einsatz von Soft- und Hardware des Kunden aus.

§ 8 Gewährleistung:
Im Falle einer mangelhaften, Lieferung oder Leistung von Hard- und Softwarekomponenten tritt die Gewährleistung des Herstellers in kraft. Die Gewährleistungsfrist sowie die Vorgehensweise der Mangelbeseitigung richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers.

§ 9 Haftung:
Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Erstellung der Dienstleistung haftet die Firma EDV –HELPDESK. Die Firma EDV – HELPDESK, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung bezüglich der Richtigkeit, der Konsistenz oder den Verlust von jeglicher Art der im EDV –System vorhanden Daten und Programme. Alle Ereignisse die sich aus einer fehlerhaften Datenhaltung oder Bedienung des EDV – Systems, sowie nicht vorhandenen oder unrichtigen Daten und beschädigten Programmen des Kunden ergeben, übernimmt die Firma EDV – HELPDESK keine Haftung. Alle Belange der Datensicherheit obliegen dem Kunden. Die Firma EDV – HELPDESK übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der Programme und Daten. Die Firma EDV – HELPDESK haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste. Untypische und / oder unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung:
Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass ein funktionierendes System zur Datensicherung vorhanden ist und alle Daten aktuell gesichert werden. Da die Neuinstallation von Soft- und Hardware, aber auch die Veränderung der installierten Soft- und Hardware, dass Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallationen oder Veränderungen der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zutreffen.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung:
Die Firma EDV – HELPDESK speichert die im Rahmen der Vertagsahnbahnung und –abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse; Bankverbindung) Durch die Verbindung eines Netzwerkes mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigten Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen, Zugangsdaten und Kennwörter sind vor unberechtigten Zugriff zu schützen.

§ 12 Kündigung:
Bei Wartungsverträgen kann der Kunde frühestens 2 Monate nach dem Vertragabsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

§ 13 Mitteilung:
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E – Mail) verständigen, erkennen Sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E – Mail muss den Namen und die E – Mail Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselte im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E – Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E – Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist dagegen die Textform bei einer Kündigung, bei Maßnahmen welche zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 14 Mitteilung:
Ein Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Wobei jede Partei einen Schiedrichter ernennt, die einen Obmann wählen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz des rechtlichen Vertreters der Firma EDV – HELPDESK. Die Sitzungen des Schiedsgerichtes können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Kreisgericht Montabaur wird als zuständiges Gericht im Sinne des $ 1062 ZPO vereinbart.

§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort:
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechtes. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechtes.

§ 16 Savatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.